Hallo,
hier unsere Hausverwaltung:
http://www.mvh-immobilienverwaltung.de/
Ich habe auch noch keine Briefe von der Verwaltung bekommen. Nach Auskunft von Herrn Dühr hat die ABG nicht alle Adressen von den Eigentümern weitergegeben.
Viele Grüße
Simon
Hallo zusammen,
auf nachfrage bei der Hausverwaltung folgende Darlegung zur angesetzten Hausgeldhöhe:
1. Kurze Erläuterung zum Wirtschaftsplan:
Gemäß der Teilungserklärung/Verwaltervertrages/WEG-Rechts ist für eine Gemeinschaft ein Wirtschaftsplan zu erstellen. Es handelt
sich hierbei um voraussichtliche Kosten/Ausgaben die für einen Wirtschaftsjahr (01.01.-31.12) zu berechnen sind.
Zu den einzelnen Positionen:
1. Kostenposition „Müllgebühren“ bei den Stellplätzen: Gemäß der Teilungserklärung sind die Kosten auf 1.000 MEA
zu verteilen. Es bedeutet also, das auch die Stellplätze/Lagerräume (als eigenständige Einheit mit separaten MEA)
zunächst an den Kosten zu beteiligen sind. Im Prinzip kann der Verteilerschlüssel per Beschluss geändert werden
2. Kostenposition „Heizung/Wasser“ bei den Stellplätzen: In der Regel erfolgt die Berechnung nach einen individualen Kostenverbrauch;
sprich werden hier die Vorjahres (Verbrauch) herangezogen. Wir haben natürlich keine Vorjahreswerte vorliegen; also muss diese Position für das Jahr nach MEA berechnet werden. Unglücklicherweise sind sowohl die Stellplätze als auch die Lageräume eigenständige Einheiten.
Nach Erstellung der ersten Abrechnung im 2016 für das Jahr 2015 (Ablesung der Heizkostenverteiler) werden die Kosten für Stellplätze/Lagerräume
selbstverständlich bereinigt. Die Umlegung erfolgt nur für die Wohnungen. Erst dann kann ein neuer Wirtschaftsplan mit den Vorjahreswerten
erstellt werden.
2. Die Gemeinschaft entstand mit Übergabe der ersten Wohnung. Das Hausgeld ist ab Übernahme der Wohnung/Stellplatzes durch den Erwerber
zu leisten unabhängig vom Baufortschritts. Es handelt sich hier um Bauleistungen die der Bauherr schuldet, nicht der Gemeinschaft sondern dem einzelnen
Erwerber; das ergibt sich aus Ihren Kaufvertrag. Die Gemeinschaft, die wir als Hausverwaltung vertreten, erhält sämtlichen technischen Anlagen erst durch die Abnahme
des Gemeinschaftseigentum die, wie Sie bereits wissen noch nicht erfolgte.
Und noch etwas in eigener Sache: Wie schon telefonisch besprochen, haben wir als Hausverwaltung weder Rückspracherecht noch können
wir irgendetwas bei Baufortschritt beeinflussen. Wir haben seitens der ABG bis wenigen Ausnahme, keinerlei Unterlagen oder Ähnliches erhalten.
Wir können deshalb kaum Informationen an die Erwerber liefern. Ich hoffe allerdings, dass bald die Anlage fertiggestellt wird
und wir als Verwalter alle derzeit bestehenden Probleme lösen können. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld und Nachsicht, falls
nicht alles Rund läuft wie wir uns alle es vorgestellt haben
Bzgl der momentanen Nichtnutzbarkeit der Tiefgarage, Kabel nur bedingt nutzbar (TV) usw. müssen die Eigentümer selbst an die ABG herantreten und die angesetzten Hausgeldeistungen für dieses Positionen einfordern. Da ist die Hausverwaltung aussen vor.
Hi,
danke für die detaillierte Information! Das heißt also für die TG Stellplätze: erstmal die veranschlagten Kosten gem. Wirtschaftsplan akzeptieren, am Ende wird es eine verbrauchsabhängige Abrechnung geben und dementsprechend zuviel gezahlte Anteile zurückgezahlt, sowie das Hausgeld im kommenden Jahr angepasst? So verstehe ich das jedenfalls und so wäre es für mich auch OK.
Viele Grüße,
Martin
Hi zusammen
Vielen Dank erstmal für die Info.Entweder ich stehe auf dem Schlauch ode die Hausverwaltug tut es,aber warum verlange ich erst Heiz/Wasserkosten um sie dann mit der erste Abrechnung wieder entfallen zu lassen.Ich habe doch weder für einen TG Platz noch einen Lagerraum einen Heiz/Wasseranschluss,somit kann ich ja auch keine individuellen Verbrauchswerte für die Abrechnung haben?Habe mich bei einem Vergleichsobjekt erkundigt da wurden weder für TG Stellpätze noch Lagerräume mit Heiz/Wasserkosten belastet.Wäre für eine kure Aufklärung Dankbar.Danke Gruß Sven
Hallo zusammen, vielen Dank für die ausführliche Information.
Bin mir nicht ganz sicher ob meine Info an dieser Stelle richtig aufgehoben ist.
Habe heute durch Zufall erfahren, daß dem ursprünglich beauftragtem Hausmeister gekündigt wurde.
Der alte Hausmeister hat mir die Nummer vom Neuen gegeben.
Den Namen habe ich leider nicht verstanden. Er machte am Telefon aber einen freundlichen und bemühten Eindruck. 015164506018
Viele Grüße
Roland
Ich versuche es in meinen Worten zu erklären :-)
Da es für die Tiefgarage und Hobbyräume keine Vorjahreswerte gibt, hat man bei Festsetzung des Hausgeldes die Eigentumsanteile hergenommen. Bitte jetzt nicht fragen "Warum?", es ist halt so.
Bei den Wohnungen wurde es ebenso gemacht.
Zuviel gezahltes Hausgeld wird bei der Jahresabrechnung für 2015 zurück erstattet.
Positionen wie z.B. Wasser, Heizung usw. werden gestrichen, weil dazu in 2015 für Tiefgarage und Hobbyräume wohl der Verbrauch gleich Null sein wird. Das Hausgeld wird somit angepasst und man nähert sich dem tatsächlichen Verbrauch.
Bzgl Nutzungsausfall u.a. Tiefgarage, DSL Kabel usw. und das damit verbundene Hausgeld, welches ab Wohnungsübergabe berechnet wird, ist bei unserem Verkäufer der ABG einzufordern. Da hat die Hausverwaltung nichts mit am Hut. Wenn man genau nachrechnet sind es nur ein paar Kröten. Aber bekanntlicherweise machts die Menge.
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