Hallo, habt Ihr auch die Schreiben der Hausverwaltung bekommen. Das Hausgeld für die Wohnung finde ich hoch, aber noch angemessen, aber das Hausgeld für TG-Stellplätze (35€/Monat) und Lagerräume (21€/Monat) finde ich persönlich zu hoch. Würde ich einen TG-Stellplatz vermieten und nur 85€ / Monat nehmen, bräuchte ich über 33 Jahre bis sich der Kaufpreis rechnet. Was ist eure Meinung?

Ich habe den Wirtschaftsplan momentan nicht vorliegen, aber ich glaube mich zu erinnern, der Anteil für Wasser und Heizung am TG Platz beträgt 140€/Jahr. Da weder TG-Plätze noch Lagerräume Wasser/Heizungsanschlüsse haben, ist dieser Anteil auch nicht auf TG-Plätze und Lagerräume umzulegen. Das Hausgeld des TG-Platzes würde sich somit um monatlich 11,67€ verringern. Das Hausgeld berücksichtigt m.M. nach noch nicht die Reinigungskosten der Schallschutzwand. Ein erstes Angebot soll der Hausverwaltung vorliegen und bei 1x jährlicher Reinigung ca. 12.000€ betragen. Ob die Hausverwaltung noch ein günstigeres Angebot bekommt, weiß ich nicht. Bleibt es dabei, würde auf jede Wohnung nochmal allein durch 1x Reinigen/Jahr ein Betrag von ca. 90-100€ jährlich (je nach Wohnungsgröße) kommen. Die Kosten werden m.M.nach eher höher ausfallen, da die Wand versichert werden muss, voraussichtlich Reparatur-Rücklagen gebildet werden müssen und eine höhere Verschmutzung der Wand kürzere Reinigungsintervalle erfordern werden. Sicherungsmaßnahmen gegen ein Herabstürzen von Schnee und Eis sind nicht vorhanden, müssen voraussichtlich nachgerüstet werden (m.M. nach wird die Stadt Unterschleißheim als Verantwortliche des öffentlichen Fußweges direkt an der Wand eine solche Sicherung fordern). Wer bezahlt dies? Vor der Abnahme der Gemeinschaftsanlage der Verkäufer, nach Unterschrift / Abnahme der Käufer..... Liest man die Baubeschreibung, dann steht dort für die Schallschutzwand eine Höhe von 3,00m. Es liegt an jedem selbst, bei der Abnahme des Gemeinschaftseigentums auf diesen Umstand hinzuweisen bzw. die Abnahme unter diesen Voraussetzungen nicht zu erklären oder unter Vorbehalt eines Rückbaus der Wand auf 3,00m oder nur, wenn der Verkäufer die Kosten des Unterhalts der Wand ab 3,00m aufwärts bezahlt - so lange, wie das Bauwerk steht. Zuzüglich sollte der Verkäufer verpflichtet werden, die Kosten für den Rückbau zurück zu stellen. Ob einzelne Käufer zudem einen Wertverlust der Wohnung/der Anlage als geldwerten Vorteil gegenüber dem Verkäufer einfordern (da die Wand über 4x höher als in der Baubeschreibung ausgewiesen gebaut wurde und die Folgen dieser Abweichung gegenüber der Baubeschreibung durch den Verursacher = Verkäufer zu tragen ist), muss jeder für sich selbst entscheiden.

Lieber Rob,
vielen Dank für Deinen Beitrag. Ich verstehe zwar noch nicht, aus welchem Grund Du Dich in all Deinen Beiträgen so auf die Schallschutzwand einschießt. Ich gehe davon aus, dass all diese Fragen sich klären lassen. Ich würde Dich bitten, Dich
a) vorzustellen, damit man weiß, mit wem man es zu tun hat
b) beim Thema zu bleiben (in diesem Thread geht es um das Hausgeld für die TG Stellplätze)
Hast Du Deine Bedenken denn bereits mit dem Bausachverständigen für das Gemeinschaftseigentum oder/und der ABG besprochen? Dann eröffne doch bitte einen eigenen Thread in diesem Forum und teile uns die Ergebnisse mit. Und bedenke, dass, wie bereits von einigen geschildert, eine Bauhöhe von nur 3m für eine Schallschutzwand möglicherweise auch nicht sinnvoll wäre, sowie die Tatsache, dass die ABG die Wand nicht aus einer Laune heraus erstellt hat, sondern aufgrund der Anforderungen der Stadt Unterschleißheim.
Viele Grüße,
Martin

Mich würde auch langsam mal interessieren, warum Rob hier schon wieder auf der Schallschutzwand rumreitet.
Rob, stell dich im entsprechenden Thread doch mal vor, das ist m.M. nach aufgrund deiner recht ausführlichen Beiträge doch sicher kein Problem für dich. Du musst auch nicht ganz so ausschweifend werden wie in deinen anderen Beiträgen.
Ansonsten werde ich mich mal mit dem Admin in Verbindung setzen...

Hallo Rob,
in der Baubeschreibung steht eindeutig
... transparente Schallschutzwand mit Unterbau als Betonwand, h=3,00m errichtet
bedeutet zu gut Deutsch 3,00 m Beton!!!
Bitte akzeptiere dies und spame das Forum nicht immer mit dieser Wand zu. Das Forum soll zum allgemeinen Austausch dienen und nicht um alles schlecht zu machen. Sicherlich gibt es Reibungspunkte mit ABG/Markgraf, aber es ist nicht alles schlecht!
Gruß
Martin

Hallo,
ja die Schallschutzwand ist mit Sicherheit ein Thema für die Eigentümergemeinschaft, aber nicht Teil dieses Posts. Und ich sehe keinen Zusammenhang der Umlage der Kosten für die Wand auf die Stellplätze.
Habe jetzt von einem Spezl (dessen Wohnung wurde vor 9 Monaten in Riem fertiggestellt) dass sein Hausgeld 16€ für den TG Stellplatz beträgt. Und in Berlin kostet es 11€. Mir erschliessen sich die 34€ nicht und ich werde mal ein Anfrage an die Hausverwaltung schicken.
Habt Ihr Informationen, was man wo an Hausgeld für einen TG Stellplatz bezahlt? Oder für einen Lagerraum?
Viele Grüße
Jens

Hallo zusammen ich möchte mich auch kurz vorstellen habe ebenfalls im Riegel eine Wohnung,1TG Platz und einen Lagerraum erworben.Mich hat bezüglich der monatlichen Kosten pro Stellplatz in Höhe von 34 Euro auch fast der Schlag getroffen,für den Lagerraum sind es 40 Euro bei mir.Der größte Anteil besteht aus den Wasser und Heizkosten,da aber weder TG oder Lagerraum einen Wasser/Heizanschluss haben bzw. beheizt sind habe ich meinen Bausachverständigen kontaktiert.Ihm kommt das aus zu hoch vor, er meint ca.12-16 Euro wären angemessen.Bei den Neubauwohnungen an der Lohofer S-Bahn liegen die Kosten auch in diesem Bereich wie ich erfahren habe und was ich auch für angemeseen halte.Habe daraufhin die ABG verständigt die mir mitteilte dass die komplette Verwaltung und Wirtschsftsplan Erstellung über beauftrage Hausverwaltung läuft.Mein Bausachverständiger rät erstmal auf keinen Fall ein Einzugsermächtigung für TG und Lagerraum zu erteilen.Werde mich jetzt mit der Verwaltung in Verbindung setzten dass ich die Kosten so nicht akzeptiere.VG Sven

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