#1

Abnahme Gemeinschaftseigentum

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 08.08.2015 08:14
von Rob • 5 Beiträge

Die Termine zur Begehung des Gemeinschaftseigentums zur Feststellung der Abnahmereife kennt jeder. Zwei von fünf Terminen fanden bereits statt. Jeder von uns freut sich schon auf sein neues Heim. Ungeachtet dessen und auch der ungünstigen Abnahmetermine mitten in der Urlaubszeit sollte man bedenken, dass nicht nur die eigene Wohnung oder das eigene Haus in Augenschein genommen wird, sondern dass jeder für die gesamte Anlage über Umlagekosten mit haftet. Es lohnt sich also mitzugehen und sich ein eigenes Urteil über die Abnahme (Verlauf und Sachverständige) zu bilden. In der Regel benötigt man nicht unbedingt Fachwissen, für die Gesamtsituation (Kann ich der Gutachterempfehlung später ruhigen Gewissens vertrauen? Welchen Eindruck habe ich auf die Bauausführung? Welche Fragen sind für mich noch zu klären?) ist gesunder Menschenverstand ausreichend.
Die ersten beiden Termine sind eher durchwachsen verlaufen. Die ABG hat für jeden Termin ca. 2 Stunden eingeplant, tatsächlich dauerte der erste Termin mindestens 6 Stunden. Die wenigsten sind so flexibel, das sie spontan so lange bleiben konnten. Die ABG war nur zu wenigen Augenblicken vertreten: Am 6.8. anfangs Hr. Kresin (RA ABG), der die Teilnehmerliste verwaltete und nach ca. 1,5 Stunden ging. Später hat man Hr. Brandt 2-3mal kurz sehen können. Beim Haus B1 wurde die Begehung gestern zwar nicht abgebrochen (TÜV-Sachverständiger teilte dem herbeigeeilten MA von Brandt, Hr. Neubauer mit, dass bei B1 die Begehung des Treppenhauses und Kellers wegen unzureichender Fertigstellung innerhalb der nächsten Termine fortgesetzt wird). Hingegen hat der Sachverständige vorgestern die Begehung C1 und C2 mit einem ähnlichen Fertigstellungsgrad vollständig durchgeführt und die Mängel bzw. nicht vorhandenen Dinge notiert. Aus meiner Sicht ist eine Nachbegehung zwingend notwendig (auch bei den übrigen bisher angeschauten Häusern) auf Kosten der ABG, da der Termin zur Begehung einfach zu früh angesetzt wurde. Beurteilen kann man die Ausführungsqualität nur für Dinge, die tatsächlich vorhanden sind. Aus jetziger Sicht des TÜV-Sachverständigen wird es eine Empfehlung zur Abnahme geben, wenn es bis zum Ende der Begehung auf allen Balkonen eine wenigstens provisorische Absturzsicherung gibt.
Wer seine Sondereigentumsabnahme (Wohnung) noch vor sich hat, aber bis zum Abnahmetermin noch kein Protokoll von den Begehungen des TÜV's erhalten hat bzw. den Inhalt des Protokolls noch bewerten muss (die Protokolle werde voraussichtlich frühestens Ende August vom TÜV erstellt und an mvh geschickt), sollte einige Punkte beachten: Wie hoch sind die Kosten der Mängelbeseitigungen? Werden die Mängel tatsächlich vollumfänglich von der ABG anerkannt und beseitigt? Welche finanziellen Folgen/Risiken kommen auf die Gemeinschaft und damit anteilsmäßig auf den Einzelnen zu? Was passiert, wenn sich die nur für den Theresienbogen gegründete Projektgesellschaft ABG Unterschleißheim KG GmbH auflöst und die Rückstellungen nicht die Mängelbeseitigungskosten abdecken? Wer nicht genug vorher einbehält, wird in diesem Fall Geld "nachschießen" müssen. Jeder hat seine eigenen Erfahrungen mit ABG/Brandt und Markgraf gemacht und kann beurteilen, inwieweit er welchen Zusagen vertrauen kann (also welches Risiko er eingehen will) oder welchen finanziellen Einbehalt er vornimmt.
Nicht zu vergessen ist die Lärmschutzwand: Viele von uns wurden nicht oder nur allgemein über diese Wand von Hr. Bletschacher vorm Kauf hingewiesen. Es gibt lediglich im Kaufvertrag unter dem Punkt Nachbarbebauung einen Hinweis auf den Bebauungsplan Nr. 136. In der Teilungserklärung steht unter Punkt 20.8: "An der südlichen Grundstücksgrenze wird eine transparente Schallschutzwand mit Unterbau als Betonwand, h=3,00m errichtet". In den betroffenen Blättern des Sondernutzungsrechtsplans "Terrassen-/Gartenflächen" ist die Wand in Draufsicht und als Wort eingetragen. Einen Hinweis über die gesamte Höhe finde ich nirgends bzw. habe es nicht gefunden. Inwieweit hätte die ABG uns vor Kauf auf das gesamte Ausmaß des Bauwerkes hinweisen müssen (der eine oder andere hätte sich eventuell gegen einen Wohnungskauf entschieden) und auf die nicht unerheblichen Unterhaltskosten? Es mag banal klingen, aber der Abschluss der Glaselemente oben hat eine gewissen Breite. Dort kann sich im Winter Schnee zu Eis umwandeln, sich lösen und durch Wind auf die Autos fallen und diese beschädigen, die auf den öffentlichen Parkplätzen im Süden abgestellt sind oder im worst case eine Person erschlagen, die sich im Bereich der Wand befindet? Kann ausgeschlossen werden, dass ein Eisstück auf unserem Spielplatz Kinder trifft? Für die finanziellen Folgen müssen wir uns versichern. Was kostet überhaupt die Versicherung dieses Bauwerkes? Wie hoch sind die Eigenbeteiligungskosten im Schadensfall? Bei Reinigungsarbeiten: Müssen dazu Gerüste aufgebaut werden? Wenn ja, sind auch Sondernutzungsflächen betroffen. Müssen deren Eigentümer immer zustimmen? Sicherlich gibt es noch viele weitere Fragen, die auch die Abnahme betreffen. Wenn die Wand nächstes Jahr obsolet wird, weil die Lärmquelle entfällt: Warum sollte die ABG nicht die Rückbaukosten tragen?

Wer Zeit hat, bitte bei den nächsten Begehungsterminen zur Feststellung der Abnahmereife des Gemeinschaftseigentums teilnehmen. Die nächsten Termine wird TÜV-seitig von mindestens einem anderen Gutachter durchgeführt, da für die technischen Anlagen und Außenanlagen Gutachter mit ensprechendem Fachwissen zuständig sind.

Schönes Wochenende.

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#2

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 08.08.2015 14:59
von Thiemo und Thorsten • 41 Beiträge

Das ist leider der Nachteil von diesem Forum. Es kann sich jeder hier anonym anmelden, viel reinschreiben und die Käufer verunsichern. Wenn man schon so viele Fragen aufwirft, die unseres Erachtens auch nicht alle fundiert sind und nicht mal angibt, wer man ist und welche Wohnung einem gehört, dann werden wir uns hier wieder abmelden...

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#3

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 09.08.2015 10:55
von Kerstin67 • 8 Beiträge

Guten Morgen, naja meines Erachtens hat der "anonyme" ja nicht ganz unrecht mit seinen Aussagen !
Ich bin glaub ich wie wir alle davon ausgegangen dass die Lärmschutzwand 3 m hoch ist , so wie in der baubeschreibung beschrieben! Ich war auch total entsetzt als ich dieses Ungetüm das erste mal sah!
Aber man wird gleich abgewimmelt wenn man sich über etwas beschwert! Besonders als Frau !!

Bin mal gespannt wie sich das hier noch entwickelt!

Schönen Sonntag

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#4

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 09.08.2015 20:18
von Thiemo und Thorsten • 41 Beiträge

In der Baubeschreibung steht, dass der Betonsockel 3m hoch ist und dann eine Glaswand folgt. Das "Ungetüm" schützt uns alle vor dem Lärm der Fabrik. Wir alle haben eine Wohnung in einem gemischtgewerblichen Gebiet gekauft und wenn diese Fabrik nicht nächstes Jahr woanders hinziehen würde (was sich erst nach den Planungen herausgestellt hat), wären wir gottfroh um diese Wand gewesen (und bis jetzt weiß keiner was nach der Fabrik kommt).

Wir werden direkt vor dieser Wand wohnen und es gibt bei Weitem hässlichere Anblicke als diese Wand und da kommt es nun mal auf die Funktionalität an - ich sitze an einem schönen Abend lieber draussen und habe es einigermaßen still, als den Lärm einer Fabrik zu hören, die im Schichtbetrieb u.U. bis spät in die Nacht hinein Lärm produziert.

Beste Grüße
TnT

PS: Eine Schallschutzwand von 3m Höhe würde für die Bewohner einer Wohnung in einer der oberen Etagen auch keinen Schutz darstellen - deswegen war es für uns logisch, dass diese Wand die Höhe der Häuser abdecken wird. Und ich würde auch noch gerne noch anmerken, dass es deutlich hässlichere Exemplare gibt wie beispielsweise die in Unterschleißheim beim "Slius".

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#5

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 15.08.2015 00:06
von Rob • 5 Beiträge

Nicht abwimmeln lassen. Einige Käufer haben zur Abnahme ihrer Wohnung den ortsansässigen Gutachter Hr. Richter genommen. Der Preis soll okay sein. Die ABG hält von dem Gutachter nicht viel, was aber eher eine Empfehlung ist.... wenn Kritik vom Verkäufer kommt. Er hat nach den bisherigen Abnahmen sicherlich einige Erfahrungen / spezielle Mängel gesehen, wovon die nachfolgenden Eigentümer profitieren können. Ich selbst habe mich noch nicht entschieden, aber einen Gutachter nehme ich auf jeden Fall. Nach den bisherigen Erfahrungen ist das zwingend notwendig.

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#6

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 19.08.2015 12:42
von Manu • 7 Beiträge

Sehe das genauso wie Thorsten und Thiemo. Eine 3m Lärmschutzwand wäre wirklich sinnlos. Und wenn keine da wäre, würde das auch den Großteil stören.
Und wie schön oder nicht schön man die Wand findet, liegt ja bekanntlich im Auge des Betrachters.


zuletzt bearbeitet 19.08.2015 12:43 | nach oben springen

#7

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 19.08.2015 13:24
von Alex_A1 • 44 Beiträge

Hallo zusammen,

@Rob.. geh doch bitte einfach in eines der vorherigen Foren und stell dich erstmal vor, das entspannt das Ganze hier sicherlich.
Zu dem Thema Abnahme: Hatte schon jemand seine Wohnungsabnahme? Ich habe bei der Begehung am Dienstag gehört, dass wohl schon Personen aus den Gebäuden B und C seit dem 6.8. eingezogen sind. Irgendwelche Erfahrungen?

Zu der Lärmschutzwand: Ich hab sie am Dienstag das erste mal gesehen und kann nur TnT beistehen.. es gibt durchaus hässlichere Exemplare. Auch wenn ich Rob zugestehen muss, dass da ein paar interessante Fragen bei seinem Eintrag vorhanden sind.


Danke für die Info, dass die Fabrik nächstes Jahr wegzieht, das ist für alle Besitzer eine sehr gute Nachricht. Die Frage ist nur, was kommt danach? Eine andere Firma? Wird die Fabrik abgerissen und etwas neues gebaut? Grünflächen?

Gruß,
Alex

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#8

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 03.09.2015 21:02
von PatrikBaier • 29 Beiträge

Nun ja. Ich habe auch nur so nebenbei erfahren, dass hier nicht nur Eigentümer angemeldet sind, sondern auch Mitarbeiter von der ABG und Markgraf.
Meiner Meinung nach könnte dieses Thema der Administrator entschärfen, wobei sich die Frage stellt; Wer ist eigentlich der Administrator?

VG Patrik

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#9

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 08.09.2015 21:34
von SteinerMA • 11 Beiträge

Hat jemand schon ein Protokoll von der Abnahme Gemeineigentum des Riegelbau gesehen?
Oder weiß jemand wann das mal an die Käufer verschickt wird?

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#10

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 09.09.2015 15:47
von Mehrdad • 14 Beiträge

Hallo,

habe soeben bei der Frau Vassiliadis angerufen, und von ihr verlangt uns den Mängelbericht vom TÜV zukommen zulassen, da wir diesen für die Übergabe unbedingt brauchen.
Frau Vassiliadis hat sich jedoch geweigert uns diesen Bericht zuzuschicken, und will uns diesen erst zur ersten Eigentümerversammlung übergeben.

Grund ist es das Sie diesen erst Vorbereiten müssen. Was ein Schmarren ist.

Die Kontaktdaten vom TÜV will Sie uns auch nicht geben, damit wir uns den Bericht selber holen.

Laut Aussage meinem Bausachverständigen sollen so die TÜV Mängel bei der Übergabe nicht eingesehen werden, damit der Selbstbehalt bei Übergabe nicht so hoch ausfällt.

Ich würde euch bitten alle der Dame zu schreiben das wir diese Berichte haben wollen, um Druck aufzubauen.

Grüße Mehrdad

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#11

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 09.09.2015 16:26
von Simon • 74 Beiträge

Servus Mehrdad,

vielen Dank für die Info.
Die E-Mail an Herr Dühr (duehr@mvh-immobilienverwaltung.de) ist verschickt.

Mich interessiert vorallem, ob alle Reklamationen im Protokoll aufgeführt sind. Viele Eigentümer haben den Baugutachter bei der Begehung auf Mängel hingewiesen.

Gruß
Simon

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#12

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 11.09.2015 16:27
von Simon • 74 Beiträge

Nach Auskunft von Herrn Veth (mvh Immobilienverwaltung-München GmbH) wird das TÜV Gutachten momentan kopiert und anschließend an alle Eigentümer verschickt.

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#13

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 13.09.2015 09:28
von Richie • 10 Beiträge
zuletzt bearbeitet 13.09.2015 09:43 | nach oben springen

#14

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 14.09.2015 06:39
von Mehrdad • 14 Beiträge

Hallo liebe Nachbarn,

hab das TÜV Gutachten (Gemeinschaftseigentum) am Wochenende als PDF erhalten. Es handelt sich hierbei um 274 Seiten!!!
Wer nicht warten kann bis die Verwaltung es verschickt dem kann ich sie per Mail zukommen lassen.

Einfach die Email Adresse angeben und ich werde morgen eine Mail an alle eingetragenen Adressen verschicken.

Grüße Mehrdad

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#15

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 14.09.2015 07:21
von Simon • 74 Beiträge

Hallo Mehrdad,

von wem hast du das Gutachten erhalten?
Direkt von der Verwaltung?

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