Vorbegehung und Einzugstermin
in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 19.06.2015 19:13von Piccolo • 1 Beitrag
Hallo zusammen,
ich hatte heute im Haus C03 meine Vorbegehung. Bis auf ein paar Kleinigkeiten war alles in Ordnung.
Ein größeres Thema ist die Wandverfliesung im Bad. Lt meiner Baubeschreibung werden alle Wände mind. bis auf 1,20m hoch gefliest.
Im Nass-bzw Duschbereich wandhoch.
Allerdings sind in meinem Bad zwei Wände lediglich mit einer Sockelleiste versehen. Auf Nachfrage bei der Bauleitung wird auf das Bemusterungsprotkoll verwiesen, indem
nur der Dusch-und Badewannenbereich, sowie Waschbecken-und Waschmaschinenbereich gefliest wird.
Meiner Ansicht nach ist die Baubeschreibung als Vertragsbestandteil verpflichtend einzuhalten und kann sicherlich nicht durch einen Dritten (Nicht-Vertragspartner) mit einem Bemusterungsprotokoll ausgehebelt werden. Habe diesbgzl heute die ABG angeschrieben.
Das gleiche Vorgehen konnte ich bei der Parkettauswahl erkennen.
Hier wurde in der Baubeschreibung als Standard die Landhausdiele Eiche rustikal geölt aufgeführt. Bei der Bemusterung wollte man für das Parkett einen Aufpreis von knapp 2000,00€ aufrufen.
Erst nach Einschalten der ABG, Hr. Bellando wurde mir das Parkett gemäß Baubeschreibung kostenlos zugesichert.
Zum Einzugstermin wurde heute bei der Vorbegehung von einem ABG Mitarbeiter ein Termin von August, Anfang September genannt. Je nachdem wie der regionale Stromverleger die Leitungen durch die Strassen in die Häuser legen kann. Die Häuser C04 und C03 werden als erstes übergeben.
Eine finale Zusage seitens der ABG wird es in 2 Wochen schriftlich geben. Ich kanns schon gar nicht mehr erwarten ;-)
Viele Grüße Patrik Baier, haus C03

RE: Vorbegehung und Einzugstermin
in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 20.06.2015 14:17von velikan • 28 Beiträge
Hallo Patrik.
vielen Dank für das Update. Bitte lasse uns wissen ob Du wegen den Fliesen im Bad von ABG etwas hörst. Ich habe das gleiche Problem und dies wurde bereits Herr Sievers gemeldet. Darauf bekam ich folgende Antwort:
"Im Bemusterungsprotokoll wurde folgende Festlegung getroffen: „Die Wänden in den Bädern werden im Bereich der Badewanne und Dusche deckenhoch gefliest, in Bereichen mit WC, Waschbecken und Waschmaschine 1,20 m hoch, die restlichen Flächen werde verputzt und in gewählter Wandfarbe gestrichen."
Also ich bin auf die Reaktion von ABG gespannt.
LG.
Dima

RE: Vorbegehung und Einzugstermin
in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 22.06.2015 09:15von Badzimme • 82 Beiträge
Hi zusammen,
das mit der Befliesung ind en Bäderns ist sehr ärgerlich und uns auch passiert. Ihr könnt den Sievers nach der Verlegeplanung fragen, die kann er Euch schicken. Daraus geht dann hervor, dass der "Bereich der Dusche" wirklich sehr eng gefasst ist - siehe auch thread: Feutraumabdichtungen in den Duschen . Im Anhang unsere ursprüngliche Verlegeplanung.
Damit ist gemeint, dass wirklich nur das kleine Quadrat in dem de Dusche ist, als "Duschbereich" bezeichnet ist und nicht die komplette Seitenwand an der die Dusche eingebaut wird. Ich wurde auch erst durch einen zufälligen Anruf bei der Fliesenfirma darauf aufmerksam gemacht, habe mir die Pläne schicken lassen und angepasst, sodass die komplette Wand gefliest werden soll. Das wurde aber leider noch nicht umgesetzt, im Bad ist nur die halbe Wand an der Duschseite gefliest :-(
Dateianlage:

RE: Vorbegehung und Einzugstermin
in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 22.06.2015 10:02von PatrikBaier • 29 Beiträge
Nun ja, die Baubeschreibung ist unmissverschändlich formuliert:
12. Wandbeläge
Die Wände in WC, Duschen/WC, Bädern und Abstellräumen mit Aufstellort für Waschmaschinen
werden ca. 1,20 m hoch gefliest.
Die Wandflächen im Bereich der Duschen und Badewannen werden wandhoch gefliest. Die
verbleibenden Wandflächen werden wie in den restlichen Wohnräumen behandelt.
Fliesenqualität und ‐ausführung wie Bodenfliesen.
Dateianlage:

RE: Vorbegehung und Einzugstermin
in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 22.06.2015 14:49von velikan • 28 Beiträge
"Die verbleibenden Wandflächen..." wo ist es definiert welche Wände als verbleibend zu bezeichnen sind. Das ist sehr willkürlich. Als ich die Baubeschreibung gelesen habe, bin ich davon ausgegangen, dass alle Wände im Badezimmer, außer Dusche und Badbereichen 1.2m hoch gefliest werden. Ich werde es prüfen lassen.

RE: Vorbegehung und Einzugstermin
in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 23.06.2015 08:37von PatrikBaier • 29 Beiträge

RE: Vorbegehung und Einzugstermin
in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 26.06.2015 12:27von Thiemo und Thorsten • 41 Beiträge

RE: Vorbegehung und Einzugstermin
in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 26.06.2015 15:49von PatrikBaier • 29 Beiträge
Hallo Leute,
ich hatte soeben mit der ABG gesprochen und eine Einigung getroffen.
Die noch nicht geflieste Wand im Bereich der Waschmaschine wird gemäß Bemusterungsprotokoll auf 1,20m nachgefliest.
Eine andere Wand im Bad, die aktuell nur mit einer Sockelleiste versehen ist, wird mir der Minderwert ausgezahlt. Da lt Baubeschreibung alle Badwände ja eingentlich mind. 1,20 m hoch gefliest werden sollten.
Bzgl des Übergabetermins gibt es nichts Neues oder Verbindliches. Ende JUli soll uns der Termin schriftlich mitgeteilt werden.

RE: Vorbegehung und Einzugstermin
in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 28.06.2015 12:00von velikan • 28 Beiträge
Hallo Patrik,
herzlichen Dank für das Update.
Mir wäre es lieber wenn auch im Bad die übrigen Wände bis 1.2m nachgefliesst werden. Gab es dazu eine Aussage warum dies nicht mehr gemacht werden kann?
Könntest Du mir bitte deine Kommunikation mit ABG mit Angabe des Ansprechpartners per PM weiterleiten?
Dafür wäre ich Die sehr dankbar.
LG
Dima

RE: Vorbegehung und Einzugstermin
in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 28.06.2015 12:10von velikan • 28 Beiträge
Übrigens das Fliesen des komplettes Bade nach Fertigstellung wird nur schwer möglich sein, da auf gespachtelten und gestrichenen Wänden der Fliesenkleber nicht hält.
Außerdem trägt die Spachtelung wenige mm auf die Wand auf, was aber schon dazu führt, dass die neue Fliese nicht mehr bündig an die bisherige Fliese angearbeitet werden kann.
Ich bin ja gespannt was ABG genau auszahlen möchte... nur den Fliesenpreis oder auch den Betrag für die Arbeiten die mit dem Nachfliesen verbunden ist...

RE: Vorbegehung und Einzugstermin
in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 29.06.2015 10:18von PatrikBaier • 29 Beiträge
Nun ja. Die gestrichene Wand müßte nun wieder abgeschliffen werden, damit der Fliesenkleber haften kann.
Es kann doch nun wirklich nicht sein, dass Vertragsleistungen aus der Baubeschreibung durch "Anmerkungen" im unteren Bereich von vorgefertigten Bemusterungsprotokollen kataegorisch ausgeschlossen werden.
Für mein Empfinden kein seriöses Verhalten. Und hinterher sich dann vielleicht auch noch über den Mehraufwand wie z.B. für das Abschleifen einer bereits gestrichenen Wand beschweren.
Ob Vorsatz oder unzureichende Abstimmung zwischen ABG und Markgraf. Es nervt. Diese kleinen Scharmützel müssen nun doch wirklich nicht sein. Zumal alles andere einen guten Eindruck macht.

RE: Vorbegehung und Einzugstermin
in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 15.07.2015 19:07von PatrikBaier • 29 Beiträge
Hallo Kerstin,
einfach auf die Baubeschreibung verweisen. Was dort steht ist Vertrag und demzufolge umzusetzen. Letztendlich hat hast du dafür bezahlt. 100% Lohn = 100% Leistung.
Solltest du mit Markgraf nicht weiter kommen, ist die ABG als deinen Vertragspartner zu kontaktieren.
Der Passus zur Verfliesung unten im Bemusterungsprotokoll steht von Haus aus drauf und ist meines Erachtens absolut unseriös.
Zumal es im Zuge der Bemusterung auch nicht explizit angesprochen wird. Das wirft auf die Fa. Markgraf kein gutes Licht.
VG Patrik

RE: Vorbegehung und Einzugstermin
in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 15.07.2015 20:19von Hans-Joachim • 1 Beitrag

RE: Vorbegehung und Einzugstermin
in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 16.07.2015 08:52von PatrikBaier • 29 Beiträge

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