#1

Stellplatz für Nutzfahrzeug des Hausmeisters

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 11.11.2015 03:51
von Cassis • 3 Beiträge

Hallo zusammen,
ich hoffe ich hab das so richtig gemacht.

Ich sehe es als nötig an hierüber zu informieren, da es sich hier um eine Problematik handelt, die letztends im Interesse der gesamten Wohnungseigentümer steht.

vor ca. 3 wochen wurde ein Nutzfahrzeug in der Tiefgarage angeliefert. (Schneeräumfahrzeug, Transfer der Mülltonnen etc.)
Abgestellt wurde das Fahrzeug in der Zufahrt der Stellplätze 189/188, was die Nutzung dieser Stellplätze nicht unerheblich einschränkte.
Mir gehört Stellplatz 189 - vor Eingang zu Haus Nr. 16.
Nach verschiedenen Kontaktaufnahmen war vom Hausmeister zu erfahren, dass das Fahrzeug dort abgestellt wurde auf Anweisung der Hausverwaltung und es dort abgestellt wurde, weil der von der Hausverwaltung vorgesehene Platz
durch Kartons etc. versperrt war. Außerdem wurde im noch zugesqagt dort auch sein privates Fahrzeug auch noch abstellen zu können. (Zum Glück hat es das bis jetzt noch nicht gemacht.)
Meines Erachtens keine Rechtfertigung dafür TG-Stellplätze zu blockieren.!!!
Kontaktaufnahme mit der ABG bzgl. Nutzfahrzeug versperrt TG-Stellplatz ergab den Hinweis von Hr: Kresin ich möchte mich an die Hausverwaltung wenden.

Hr. Veth äußerte sich, dass er sich darum kümmern würde.
Zur Zeit parkt dieses Fahrzeug auf dem Platz neben der Tiefgarageneinfahrt.


Auf meine Frage bei der Eigentümerversammlung antwortete Hr. Veth in meine Richtung ganz schnell dass sei bereits am Freitag geklärt worden das Fahrzeug wird dort auch wieder parken näher an der Wand.
Im Ergebnis bedeutet diese Auskunft. Das das Nutzfahrzeug auf keinem ausgewiesenen Stellplatz abgestellt wird.
Dies entspricht nach meinen Informationen nicht einer regulären Nutzung einer Tiefgaragenverordnung.
Abgesehen davon haben wir in der Tiefgaragenverordnung (Eigentümerversammlung) beschlossen, dass die Fahrzeuge innerhalb der vorgesehenen markierten Stellflächen abzustellen sind.
Leider sah Herr Veth es nicht als nötig an die Wohnungseigentümer zu informieren, dass wohl kein Stellplatz ausgewiesen wurde für ein zwingend erforderliches Nutzfahrzeug der Wohnungseigentümergemeinschafft.


Warum ich das hier mitteile ist der Punkt,
dass dieser Platz eine Behinderung meiner Parkplatzzufahrt darstellt. Es handelt sich hier um keinen gekennzeichneten regulären Stellplatz der TG. Dieser ist nicht als Stellplatz abgenommen worden und stellt mit seinen Maßen auch
keinen Stellplatz dar.
Das ist in meinen Augen für alle Wohnungseigentümer interessant, da hier die Hausverwaltung anscheinend eigenmächtig handelt.
Mein Gutachter hat mir bestätigt, dass die Hausverwaltung nicht künstlich Stellplätze konstruieren kann.

Es stellt sich die Frage, ob hier von Seiten der ABG nicht ein Stellplatz für ein Nutzfahrzeug der Wohnungseigentümergemeinschaft stellen muss. Von mehreren anderen Tiefgaragenprojekten weiss ich, dass ein Gemeinschaftsstellplatz
für Nutzfahrzeuge ausgewiesen wurde.
Durch die Müllräume im Keller ist die Notwendigkeit eines Fahrzeuges gegeben.
Herr Veth hielt es wohl bei der Eigentümerversammlung nicht für erforderlich die Gemeinschaft aktuell zu informieren.
Ob dies damit zusammenhängt, dass das Gemeinschaftseigentum noch nicht abgenommen ist.

Weiter ist mir an Problematik bekannt, dass für den Hausmeister kein Toilettenraum zur Verfügung steht.
Es besteht von Seiten des Hausmeisters die Problematik dass das Bewegen der Mülltonnen sehr schwierig ist und die neben den Wegen auf den regulären Stellplätzen stehenden Fahrzeuge sehr gefährdet sind beschädigt zu werden.
Ein Wohnungseigentümer fürchtet hier auch um sein Fahrzeug. Ob hier Maßnahmen zu treffen sind wäre auch hier interessant. Sind diese Wege so abgenommen?
Bezüglich der Mülltonnen berichtete mir der Hausmeister, dass maximal 2 Tonnen über die Auffahrt zum Stellplatz bewegt werden können, da die Räder blockieren nachdem nicht nur die Steigung sondern auch noch die Kurve in
der Auffahrt zu bewältigen ist.

Ich werde in der Mängelliste den Punkt des fehlenden Stellplatzes für das Gemeinschaftsfahrzeug zur Klärung angeben, vielleicht helfen hier mehrfache Eingaben weiter.

Ich hoffe ich kann vermitteln, dass es nicht nur um meine Stellplatzproblematik geht, sondern um das Interesse aller.

Grüße

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#2

RE: Stellplatz für Nutzfahrzeug des Hausmeisters

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 11.11.2015 08:37
von Alex_A1 • 44 Beiträge

Hallo Unbekannter,

3:51 Uhr, na da kann wohl jemand bzgl. eines Problems nicht richtig schlafen, was? :)

Ich kenn dieses Parkplatzproblem noch nicht, werde mir das heute Abend aber gerne mal anschauen, rein aus Interesse ob sich hier vielleicht in etwas sehr hineingesteigert wird (nach Erfahrung auf der Versammlung, scheint das häufiger der Fall zu sein), oder ob es sich tatsächlich um etwas unzumutbares handelt.
Fakt ist allerdings, dass das Nutzfahrzeug natürlich schlecht draußen neben der Tiefgarage stehen sollte... Wind und Wetter etc.

Bzgl. der "Angst" dass die Fahrzeuge bei der Bewegung der Tonnen beschädigt werden, kann ich so nicht teilen. Die kleine Rampe nach den Müllräumen haben extra erhöhte Kanten, damit die Tonnen nicht seitlich auf eines der Autos fallen kann. Selbst wenn man mit Absicht mal die Tonne an die Kante ranfährt, dürfte noch genügend Platz zum Auto sein. Aber auch das werde ich mir mal genauer anschauen, um ein korrektes Bild zu erhalten.

Gruß

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#3

RE: Stellplatz für Nutzfahrzeug des Hausmeisters

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 11.11.2015 09:43
von Cassis • 3 Beiträge

Hallo nochmals,
das was mein erster Beitrag in einem Forum überhaupt.
Ich habe versucht mich bei der Vorstellung einzutragen, hab dies offensichtlich nicht geschaftt.
Es lag nicht in meiner Absicht hier etwas anonym zu vermitteln.
Ich bin in Haus C4 Wohnung 84
Grüße nochmals Elfriede

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#4

RE: Stellplatz für Nutzfahrzeug des Hausmeisters

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 11.11.2015 12:05
von Alex_A1 • 44 Beiträge

Das war auch kein Vorwurf :) Herzlichst Willkommen im "Neuland?" :)

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