#16

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 14.09.2015 08:21
von Mehrdad • 14 Beiträge

Hallo Simon,

ja hab es von der Verwaltung bekommen, da ich diese Woche die Übergabe habe, und mein Bausachverständiger das Gutachten unbedingt will.
War aber nicht einfach es zubekommen. Hat mich ziemlich viele Diskussionen gekostet.l

nach oben springen

#17

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 14.09.2015 21:46
von SteinerMA • 11 Beiträge

Servus Mehrdad,

wir haben auch diese Woche Abnahme der Wohnung, am Donnerstag um 15:00 Uhr.
Hast Du Infos wie weit die Mängelbehebung in Deiner Wohnung ist?

Gruß
Markus

nach oben springen

#18

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 14.09.2015 23:14
von Richie • 10 Beiträge

Bis wann müssen wir uns gegenüber der ABG äußern zur Abnahme? Erst mal muss ich mir das Gutachten durchlesen. Das Thema Rollladen hat der TÜV nicht als Mangel angesehen. Zusätzlich zum TÜV Gutachten werde ich bei Bedarf meine Anmerkungen/Ergänzungen hinsichtlich Mängel der Hausverwaltung mitteilen. Bei so einer komplexen Abnahme kann auch ein TÜV Gutachter mal was übersehen.

nach oben springen

#19

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 15.09.2015 06:35
von Mehrdad • 14 Beiträge

Hallo,

hatte am 01.09. die Vorbegehung mit einer Dame von Markgraf, und meinem Bausachverständigen. Von der Dame wurden bei der Vorbegehung alle ersichtlichen und genannten Mängel aufgenommen. Dieses wurde in einem Protokoll festgehalten.
Nun ist am 17.09. die Übergabe, aber ob die Mängel abgestellt worden sind kann ich nur hoffen. Leider konnte ich Sie nicht vorab kontrollieren.

Gruß Mehrdad

nach oben springen

#20

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 15.09.2015 07:45
von Alex_A1 • 44 Beiträge

ich habe es auch vorab als PDF von unserer Hausverwaltung erhalten.

nach oben springen

#21

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 17.09.2015 10:41
von PatrikBaier • 29 Beiträge

Hallo zusammen,

nach Rücksprache mit der Hausverwaltung wird das Protokoll Abnahme Gemeinsachftseigentum Ende der Woche per Post verschickt.

Bitte sorgfälltig durchlesen und Anmerkungen direkt an Fr. Vassiliadis schicken: vassiliadis@mvh-immobilienverwaltung.de
Die Hausverwaltung wird unsere Interessen ggü der Fa. ABG vertreten und vorantreiben.

nach oben springen

#22

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 20.09.2015 12:14
von Richie • 10 Beiträge

Die Hausverwaltung hat der ABG bereits die Mängelliste inklusive Fristsetzung zukommen lassen gemäß TÜV-Gutachten. Bis wann haben wir Zeit die rechtsgeschäftliche Abnahme zu unterschreiben oder unsere Einwände / Ergänzungen zu bringen?

nach oben springen

#23

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 01.10.2015 20:53
von Thiemo und Thorsten • 41 Beiträge

Hallo zusammen,

weiß jemand verbindlich und konkret wie es mit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums weitergeht?

Muss die Abnahme jeder Eigentümer erklären? Wenn ja, gibt es hierfür Fristen oder Vorlagen? Oder macht das die Hausverwaltung für die Gemeinschaft?

Danke

nach oben springen

#24

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 01.10.2015 22:44
von Thiemo und Thorsten • 41 Beiträge

Ich schieb mal unsere Anfrage nochmal nach oben...

nach oben springen

#25

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 09.10.2015 14:14
von PatrikBaier • 29 Beiträge

Gibt es zur Abnahmeerklärung Gemeinschaftseigentum etwas Neues? Wie wird diese ausgesprochen? Wie und an wem sind Einwände zum TÜV Gutachten zu richten?
Ich habe das Gefühl das Thema Gemeinschaftseigentum läuft irgendwie an mir bzw uns vorbei.

nach oben springen

#26

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 15.10.2015 21:21
von Richie • 10 Beiträge

Laut ABG-Brief von Oppermann diese Woche will die ABG die Aufforderung zur Erklärung der rechtsgeschäftlichen Abnahme an das Protokoll der Nachbegehung durch den TÜV Süd knüpfen. Es ist der ABG angeblich wichtig, dass der Generalunternehmer zunächst einen wesentlichen Teil der Mängel abgearbeitet hat, bevor die ABG von den Erwerbern die Abnahme am Gemeinschaftseigentum einfordert. Die Nachbegehungen finden derzeit statt, so dass die ABG damit rechnet, das Nachbegehungsprotokoll den Erwerbern in den nächsten drei Wochen zu übersenden.

Es stellt sich die Frage, warum zu den Terminen der Nachbegehungen keine Erwerber eingeladen werden. Nachdem bereits das TÜV Protokoll nicht vollständig war und teilweise laienhafte rechtliche Würdigungen (O-Ton; wie z.B. bei der fehlenden indirekten Aufzugsbeleuchtung) bemüht, um Mängel nicht anzuerkennen, stelle ich mir die Frage, ob hier nicht zwischen ABG und dem TÜV gekungelt wird. Der TÜV ist ja nicht zum ersten Mal als Gutachter von der ABG ausgewählt, und man will ja weiterhin im Geschäft bleiben.

nach oben springen

#27

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 19.10.2015 10:08
von Alex_A1 • 44 Beiträge

Da mein Problem etwas mit dem Gemeinschaftseigentum zu tun hat, platziere ich das Thema mal hier.

Ich weiß nicht, wer das gleiche Problem hat, aber bei Regen läuft das Wasser direkt vor unserem Fenster von der Decke auf entweder das Fenstergitter (und planscht dann ans Fenster) oder (je nach Wind) auf das Blech darunter.
Das ist teilweise so laut, dass man schier wahnsinnig wird. Aber wo kommt das Wasser her? Wir haben uns das mal angeschaut, einige Meter oben drüber ist eine Regenrinne, welche das Wasser aber nicht vorne rausfallen lässt, sondern das Wasser läuft unter der Rinne zurück Richtung Wand und an der Wand entlang nach unten bis es an unserem Fenster oben ankommt und von da wieder etwas an der Decke entlang auf besagtes Gitter oder Blech fällt.

Mal abgesehen von dem Lärm, dass das Wasser an der Scheibe oder Blech macht... kann ich mir nciht vorstellen, dass das so gut für die Aussenfassade ist, wenn da ständig das ganze Regenwasser entlang läuft.
Hat irgendjemand ähnliches gesehen?


zuletzt bearbeitet 19.10.2015 10:09 | nach oben springen

#28

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 19.10.2015 20:39
von Martin • 27 Beiträge

Ich würde es mal der Hausverwaltung melden an deiner Stelle....


nach oben springen


Besucher
0 Mitglieder und 1 Gast sind Online

Forum Statistiken
Das Forum hat 82 Themen und 590 Beiträge.