
RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum
in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 14.09.2015 23:14von Richie • 10 Beiträge
Bis wann müssen wir uns gegenüber der ABG äußern zur Abnahme? Erst mal muss ich mir das Gutachten durchlesen. Das Thema Rollladen hat der TÜV nicht als Mangel angesehen. Zusätzlich zum TÜV Gutachten werde ich bei Bedarf meine Anmerkungen/Ergänzungen hinsichtlich Mängel der Hausverwaltung mitteilen. Bei so einer komplexen Abnahme kann auch ein TÜV Gutachter mal was übersehen.

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum
in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 15.09.2015 06:35von Mehrdad • 14 Beiträge
Hallo,
hatte am 01.09. die Vorbegehung mit einer Dame von Markgraf, und meinem Bausachverständigen. Von der Dame wurden bei der Vorbegehung alle ersichtlichen und genannten Mängel aufgenommen. Dieses wurde in einem Protokoll festgehalten.
Nun ist am 17.09. die Übergabe, aber ob die Mängel abgestellt worden sind kann ich nur hoffen. Leider konnte ich Sie nicht vorab kontrollieren.
Gruß Mehrdad

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum
in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 17.09.2015 10:41von PatrikBaier • 29 Beiträge
Hallo zusammen,
nach Rücksprache mit der Hausverwaltung wird das Protokoll Abnahme Gemeinsachftseigentum Ende der Woche per Post verschickt.
Bitte sorgfälltig durchlesen und Anmerkungen direkt an Fr. Vassiliadis schicken: vassiliadis@mvh-immobilienverwaltung.de
Die Hausverwaltung wird unsere Interessen ggü der Fa. ABG vertreten und vorantreiben.

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum
in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 01.10.2015 20:53von Thiemo und Thorsten • 41 Beiträge

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum
in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 01.10.2015 22:44von Thiemo und Thorsten • 41 Beiträge

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum
in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 09.10.2015 14:14von PatrikBaier • 29 Beiträge

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum
in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 15.10.2015 21:21von Richie • 10 Beiträge
Laut ABG-Brief von Oppermann diese Woche will die ABG die Aufforderung zur Erklärung der rechtsgeschäftlichen Abnahme an das Protokoll der Nachbegehung durch den TÜV Süd knüpfen. Es ist der ABG angeblich wichtig, dass der Generalunternehmer zunächst einen wesentlichen Teil der Mängel abgearbeitet hat, bevor die ABG von den Erwerbern die Abnahme am Gemeinschaftseigentum einfordert. Die Nachbegehungen finden derzeit statt, so dass die ABG damit rechnet, das Nachbegehungsprotokoll den Erwerbern in den nächsten drei Wochen zu übersenden.
Es stellt sich die Frage, warum zu den Terminen der Nachbegehungen keine Erwerber eingeladen werden. Nachdem bereits das TÜV Protokoll nicht vollständig war und teilweise laienhafte rechtliche Würdigungen (O-Ton; wie z.B. bei der fehlenden indirekten Aufzugsbeleuchtung) bemüht, um Mängel nicht anzuerkennen, stelle ich mir die Frage, ob hier nicht zwischen ABG und dem TÜV gekungelt wird. Der TÜV ist ja nicht zum ersten Mal als Gutachter von der ABG ausgewählt, und man will ja weiterhin im Geschäft bleiben.

RE: Abnahme Gemeinschaftseigentum
in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 19.10.2015 10:08von Alex_A1 • 44 Beiträge
Da mein Problem etwas mit dem Gemeinschaftseigentum zu tun hat, platziere ich das Thema mal hier.
Ich weiß nicht, wer das gleiche Problem hat, aber bei Regen läuft das Wasser direkt vor unserem Fenster von der Decke auf entweder das Fenstergitter (und planscht dann ans Fenster) oder (je nach Wind) auf das Blech darunter.
Das ist teilweise so laut, dass man schier wahnsinnig wird. Aber wo kommt das Wasser her? Wir haben uns das mal angeschaut, einige Meter oben drüber ist eine Regenrinne, welche das Wasser aber nicht vorne rausfallen lässt, sondern das Wasser läuft unter der Rinne zurück Richtung Wand und an der Wand entlang nach unten bis es an unserem Fenster oben ankommt und von da wieder etwas an der Decke entlang auf besagtes Gitter oder Blech fällt.
Mal abgesehen von dem Lärm, dass das Wasser an der Scheibe oder Blech macht... kann ich mir nciht vorstellen, dass das so gut für die Aussenfassade ist, wenn da ständig das ganze Regenwasser entlang läuft.
Hat irgendjemand ähnliches gesehen?

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