#1

Einbehalt von 3,5% des Kaufpreises

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 16.09.2015 15:38
von Alex_A1 • 44 Beiträge

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Manche von euch sind schon eingezogen, d.h. sie haben schon die vollen Kosten überwiesen, korrekt?
Wir haben die Tage mit unserer Einladung zur Endabnahme auch die Kostenkalkulation für die letzte Kaufrate erhalten.. hier wird der anfangs einbehaltene Betrag aus der 1. Kaufrate (3,5%) für eventuelle Mängel auch eingefordert.
Wenn man nicht alles überweist, bekommt man keinen Schlüssel.
Wie ist das nun, eigentlich müsste man die 3,5% doch einbehalten bis ALLE Mängel beseitigt sind, oder nicht? Ich habe sogar schon von anderen Bauprojekten gehört, da wurden die 3,5% bis zum Ende der Gewährleistungsfrist einbehalten.

habt ihr dazu Infos?

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#2

RE: Einbehalt von 3,5% des Kaufpreises

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 17.09.2015 10:36
von PatrikBaier • 29 Beiträge

Hallo,
mit der Einladung zur Endabnahme kam auch die 5. Rate. Die Schlüssel, acht Stück an der Zahl, werden erst ausgehändigt, wenn die 5.Rate bei der ABG eingegangen ist.
Mit der 5. Rate sind bei mir 96,5% des Kaufpreises abgegolten.D.h. es sind nco 3,5 % offen.
Offen sind auch noch zu beseitigende Mängel innerhalb der Wohnung und insbesondere im Gemeinschaftsseigentum.

Eine Rechnung über die Restsumme 3,5% habe ich noch nicht bekommen, obwohl ich als erstes eingezogen bin :-)

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#3

RE: Einbehalt von 3,5% des Kaufpreises

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 17.09.2015 15:42
von Alex_A1 • 44 Beiträge

Das ist interessant, denn unsere Rechnung mit der letzten Kaufrate beinhaltet die 3,5%...

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#4

RE: Einbehalt von 3,5% des Kaufpreises

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 17.09.2015 20:52
von Alex_A1 • 44 Beiträge

ok, nun passts ;)

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