#1

Abnahmetermine

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 11.08.2015 12:18
von Badzimme • 82 Beiträge

Servus zusammen,

Ich wollte mal fragen, wie eure Erfahrungen mit der Terminierung der Abnahmen ist. Laut Bellando sollen die Wohnungen km Riegel Ende August, Anfang September übergeben werden. Jetzt ist es Mitte August und ich habe immer noch keinen Termin genannt bekommen. Langsam nervt mich das gewaltig. Wie viel im Voraus würden euch die Termine genannt?
Danke,
Martin

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#2

RE: Abnahmetermine

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 11.08.2015 12:50
von Simon • 74 Beiträge

Servus Martin,

der Herr Sievers kann hier eine gute Auskunft geben.
Lt. ihm wird das Haus A1 in der KW40 abgenommen.

Gruß
Simon

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#3

RE: Abnahmetermine

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 11.08.2015 13:17
von Martina.1309 • 18 Beiträge

Hallo zusammen,

bei mir steht die Abnahme der Wohnung (Whg. 120, Riegel) am Freitag, 14.08. an... das Schreiben kam am 23.07.

LG
Martina

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#4

RE: Abnahmetermine

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 12.08.2015 14:31
von Simon • 74 Beiträge

Nach telefonischer Auskunft der Hauswerwaltung dauert die Abnahme pro Haus 2 Stunden. Ist leider im Schreiben falsch dargestellt.


zuletzt bearbeitet 12.08.2015 14:31 | nach oben springen

#5

RE: Abnahmetermine

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 13.08.2015 21:09
von Badzimme • 82 Beiträge

Hi Martina,
danke für den Hinweis. Meine Bitte, mir sämtliche Post während der Urlaubszeit per Email zu schicken, ist bei der ABG irgendwie leider untergegangen. Hab jetzt alles geklärt, uns wurde wohl ein Termin am Montag, 17.8., 8:00, zugewiesen. Gerade noch rechtzeitig mitbekommen...

Viel Erfolg morgen,
Martin


zuletzt bearbeitet 13.08.2015 21:10 | nach oben springen

#6

RE: Abnahmetermine

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 13.08.2015 22:27
von Martina.1309 • 18 Beiträge

Hi Martin,

frag doch sicherheitshalber nochmal nach, am Montag um 8 Uhr ist Begehung des Gemeinschaftseigentums (Riegel), Treffpunkt vor R1... Evtl. machen sie da aber parallel auch ne Wohnungsabnahme, wer weiß...

LG
Martina

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#7

RE: Abnahmetermine

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 20.08.2015 22:32
von Richie • 10 Beiträge

Mir ist z.B. aufgefallen, dass Lichtschalter in den UG-Gängen oft nicht gemäß Baubeschreibung 17.3 (formschönes Programm in reinweiß) und oft nicht gemäß Baubeschreibung 17.6 (…beleuchtete Taster mit Zeitautomatik mit Ausschaltwarnfunktion…) ausgeführt sind. Ich habe die Billig-Ausführung gesehen: Draufgeklebte reflektierende Folie anstatt beleuchteter Schalter.
Haus Nr. 12: Lichtschalter-Befestigung nicht Stand der Technik: 1x als reinweißer Schalter in Dämmung viel zu locker befestigt und 1x in falscher Ausführung viel zu locker auf Blechsteg der Dämmeinfassung befestigt sowie mit über 40cm mindestens 10cm zu weit von der Rohbaukante der Tür entfernt befestigt (nach DIN 18015-3 ist die Breite der Installationszone von 10 bis 30cm von der Rohbaukante definiert). Ich habe aber nicht in allen Häusern geschaut. Ich schicke Mängel an die Hausverwaltung in der Erwartung, dass dem TÜV-Protokoll die Punkte angehängt werden, welche dort nicht enthalten ist.

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#8

RE: Abnahmetermine

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 09.09.2015 15:57
von Mehrdad • 14 Beiträge

Hallo,

habe soeben bei der Frau Vassiliadis angerufen, und von ihr verlangt uns den Mängelbericht vom TÜV zukommen zulassen, da wir diesen für die Übergabe unbedingt brauchen.
Frau Vassiliadis hat sich jedoch geweigert uns diesen Bericht zuzuschicken, und will uns diesen erst zur ersten Eigentümerversammlung übergeben.

Grund ist es das Sie diesen erst Vorbereiten müssen. Was ein Schmarren ist.

Die Kontaktdaten vom TÜV will Sie uns auch nicht geben, damit wir uns den Bericht selber holen.

Laut Aussage meinem Bausachverständigen sollen so die TÜV Mängel bei der Übergabe nicht eingesehen werden, damit der Selbstbehalt bei Übergabe nicht so hoch ausfällt.

Ich würde euch bitten alle der Dame zu schreiben das wir diese Berichte haben wollen, um Druck aufzubauen.

Grüße Mehrdad

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#9

RE: Abnahmetermine

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 09.09.2015 19:46
von Alex_A1 • 44 Beiträge

Hallo Mehrdad,

danke für deine Info. Ich hätte da noch eine Verständnisfrage zu folgender Aussage:

"sollen so die TÜV Mängel bei der Übergabe nicht eingesehen werden, damit der Selbstbehalt bei Übergabe nicht so hoch ausfällt."

von welchem Selbstbehalt reden wir hier? Der der ABG? Und warum sollte die Verwaltung Interesse daran haben, den Selbstbehalt der ABG niedrig zu halten?

Gruß,
Alexander

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#10

RE: Abnahmetermine

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 10.09.2015 07:19
von Richie • 10 Beiträge

Die Kontaktdaten des zweiten TÜV-Gutachters: Matthias.bantlin@tuev-sued.de
Die Hausverwaltung ist verpflichtet, den Bericht in Originalfassung den Eigentümern zukommen zu lassen, weil jeder Eigentümer lt. Kaufvertrag die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erklären muss. Und wegen des Einbehalts muss der Bericht umgehend verschickt werden, weil manche direkt vor der Übergabe der Wohnung und Zahlung der letzten Rate stehen. 3,5% Einbehalt kann leicht zu wenig werden, wenn eigene Mängel in der Wohnung sich mit (ohne Vorlage TÜV-Bericht) Mängeln des Gemeinschaftseigentums addieren.

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#11

RE: Abnahmetermine

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 11.09.2015 06:48
von Mehrdad • 14 Beiträge

Hallo, Alex,

der Richie bringt es auf den Punkt.

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#12

RE: Abnahmetermine

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 11.09.2015 10:29
von Badzimme • 82 Beiträge

Bei Mängeln an der Wohnung kannst Du bei der Abnahme der Whg. auch einfach einen zusätzlichen Einbehalt von der 5. Kaufpreisrate vereinbaren, hat also nichts mit den 3,5% oder dem Gemeinschaftseigentum zu tun. Ich habe mit der Hausverwaltung noch nicht gesprochen, nehme aber an, dass sie für ihr Handeln einen guten Grund haben. Die machen das ja wahrscheinlich auch nicht zum ersten Mal. Ich sehe auch noch nicht, dass wieso die Hausverwaltung gegen die Interessen der Eigentümer arbeiten sollte. Macht ja keinen Sinn. Also: Füße stillhalten, alles wird gut.

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#13

RE: Abnahmetermine

in Vorabnahme/Endabnahme/Einzug 11.09.2015 11:52
von Mehrdad • 14 Beiträge

Ich glaube mit Füße stillhalten kommt man bei der ABG nicht weiter, aber jeder wie er meint.

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